ALLGEMEINES

1. Wir verwenden die Angaben im Formular, um Sie bezüglich Ihrer Anfrage zu kontaktieren. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten aus den oben genannten Gründen erheben und verwenden.

2. „Unternehmen“ bedeutet OBSO Limited.

3. „Käufer“ bezeichnet die Person, die ein Angebot erhält oder die Waren oder Dienstleistungen vom Unternehmen kauft.

4. „Waren“ bezeichnet die in der Bestellung und im Vertrag angegebenen Produkte oder Dienstleistungen.

5. „Bestellung“ bezeichnet die formelle schriftliche Aufforderung des Käufers an den Verkäufer zur Bereitstellung der Waren.

6. „Vertrag“ bezeichnet die verbindliche Vereinbarung, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten, die zwischen dem Käufer und dem Unternehmen für die Lieferung der Waren gemäß den hier in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen getroffen wird.

7. Das Unternehmen verkauft und der Käufer kauft die in der Bestellung angegebenen Waren.

8. Sobald eine Bestellung bestätigt wurde, sind keine Rückerstattungen für nicht auf Lager befindliche Artikel möglich, die nicht mangelhaft sind (siehe Klausel mangelhafte Ware). Für den Fall, dass ein bestellter Artikel für eine Rückerstattung akzeptiert werden kann, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

9. AAlle Bedingungen und Bestimmungen der Bestellung des Käufers, die diesen Bedingungen nicht entsprechen oder die hierin nicht ausdrücklich enthalten sind, sind für das Unternehmen nicht bindend und werden nicht Vertragsbestandteil.

10. Verzichtserklärungen, Änderungen oder Modifikationen einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder einer Erklärung oder Zusicherung sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich und von einem Direktor oder dem Sekretär der Gesellschaft unterzeichnet und dem Auftrag entsprechend beigefügt oder bestätigt werden.

11. In den meisten Fällen versendet Obso alle bezahlten Zölle und dies wird im Voraus und im Angebot deutlich gemacht. Wenn dies aus dem Angebot nicht klar hervorgeht, ist der Käufer für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften (seines Landes) verantwortlich, die den Export und Import von Waren in das Bestimmungsland (und jedes andere Land, durch das die Ware auf dem Weg durchquert wird) regeln. und für die Zahlung von Zöllen, Abgaben, Steuern oder ähnlichem darauf. Der Käufer stellt das Unternehmen in vollem Umfang von allen Bußgeldern, Strafen, Kosten, Ansprüchen, Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei, die dem Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Käufer entstehen.

PREIS

1. Der Preis der Waren und Dienstleistungen ist der Preis, der im Angebot des Unternehmens zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers aufgeführt ist, oder ein anderer Preis, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich vereinbart werden kann.

2. Wenn das Unternehmen einen Preis für die Waren angegeben hat, gilt dieser nur für 30 Tage oder für einen kürzeren Zeitraum, den das Unternehmen festlegen kann.

3.Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten für das Unternehmen widerzuspiegeln, die auf einen anderen Faktor zurückzuführen ist Kontrolle des Unternehmens (einschließlich, ohne Einschränkung, Wechselkursschwankungen, Währungsregulierungen, Zolländerungen, erheblicher Anstieg der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren die vom Käufer angefordert werden, oder jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers verursacht wird oder durch das Versäumnis des Käufers, dem Unternehmen angemessene Informationen oder Anweisungen zu erteilen.

4. Sofern nicht anders in den Angebotsbedingungen oder in einer Preisliste des Unternehmens angegeben und sofern nicht anders schriftlich zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten des Unternehmens. Die Preise verstehen sich auch ohne Kreditkarten- und PayPal-Servicegebühren, die auf der Seite mit den Zahlungsinformationen aufgeführt sind.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.Zahlungsbedingungen werden von den Parteien im Voraus vereinbart.

2. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht oder verweigert oder verweigert der Käufer die Annahme von Waren oder die Erteilung von Lieferanweisungen, wenn die Ware zur Abholung oder zum Versand bereitsteht, oder verstößt der Käufer gegen die und Bedingungen eines Vertrages mit dem Unternehmen, dann wird der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren mit dem Unternehmen dann der Kaufpreis aller von dem Unternehmen in Rechnung gestellten oder versandten Waren vom Käufer sofort fällig und zahlbar und das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen berechtigt, jeden mit dem Käufer geschlossenen Vertrag als storniert zu behandeln oder nach Wahl des Unternehmens die Lieferung von Waren unbeschadet anderer Rechte des Unternehmens auszusetzen oder fortzusetzen und alle Aufwendungen, Verluste und Schäden zu ersetzen, die sich aus der Gesellschaft, einschließlich (ohne Einschränkung) entgangenen Gewinns oder anderen Folgeverlusten.

3. Auf alle fälligen und ausstehenden Beträge fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz der Bank of England in Übereinstimmung mit dem von Zeit zu Zeit gemäß dem Gesetz über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) festgelegten Satz an 1998. Die Gesellschaft hat auch das Recht, eine Entschädigung gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu verlangen.

4. Alle Streitigkeiten in Bezug auf Zahlungen müssen dem Kreditverantwortlichen des Unternehmens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum der ersten auf die Rechnung folgenden Aufstellung schriftlich mitgeteilt werden, und sofern dies nicht der Fall ist, gelten diese Aufstellungen und die Rechnungen als richtig. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Käufer zurückzufordern

EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Gefahr der Ware und jegliche Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf diese geht (bei Beförderung durch den Käufer) sofort mit Übergabe an den Frachtführer oder (bei Beförderung durch das Unternehmen) sofort mit Lieferung an den Käufer auf den Käufer über Käufer (außer bei Exportaufträgen, bei denen die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur im jeweiligen Hafen auf den Käufer übergeht), aber das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Zahlung aller fälligen Beträge auf den Käufer über das Unternehmen in Bezug auf diese Waren und alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die dem Käufer im Rahmen eines anderen Vertrags verkauft oder geliefert werden.

2. Der Käufer hat die Waren oder Produkte zu jeder Zeit vor der vollständigen Bezahlung der Waren oder Produkte als Verwahrer und Treuhänder für das Unternehmen zu halten und die in 1 oben genannten Waren oder Produkte so zu lagern, dass sie eindeutig sind als Eigentum des Unternehmens identifiziert und auf jede einzelne Rechnung verwiesen werden kann.

3. Wird der fällige Betrag nicht vollständig bezahlt, hat das Unternehmen das Recht (unbeschadet anderer Rechte), die Waren nach alleinigem Ermessen des Unternehmens wieder in Besitz zu nehmen, und der Käufer ermächtigt hiermit das Unternehmen, seine Bediensteten oder Vertreter unwiderruflich, Betreten von Grundstücken oder Räumlichkeiten, auf denen sich die Waren befinden, mit Gewalt, die erforderlich ist, um dies zu bewirken. Alle vom Unternehmen gelieferten Waren im Besitz des Käufers gelten als Eigentum des Unternehmens (es sei denn, der Käufer kann das Gegenteil beweisen).

4. Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware zu verkaufen, zu übertragen, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen, außer unter folgenden Bedingungen:

Der Käufer verwahrt alle Gelder, die er für solche Waren erhalten hat, treuhänderisch für das Unternehmen und wird dem Unternehmen für alle diese Gelder im Umfang seiner Schulden gegenüber dem Unternehmen sofort Rechenschaft ablegen und diese Gelder dennoch auf einem separaten Konto halten, um sie eindeutig zu identifizieren als Eigentum des Unternehmens;

Der Käufer führt vollständige und ordnungsgemäße Aufzeichnungen über alle verkauften Waren, an denen das Unternehmen Eigentum behalten hat, und über alle daraus erhaltenen Gelder;

Der Käufer verwahrt alle diese Waren als Verwahrer für das Unternehmen und ist verpflichtet, keine Kennzeichnungen, Schilder oder Verpackungen in Bezug auf die Waren zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken; Der Käufer hat die im Besitz des Käufers befindlichen Waren, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden, zum vollen Wiederbeschaffungswert bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft zu versichern und die Gesellschaft ist berechtigt, auf Verlangen alle diesbezüglichen Versicherungsunterlagen und -quittungen einzusehen und den Käufer wird der Gesellschaft für die Versicherungserlöse, die sie für die Ware erhält, Rechenschaft ablegen.
Der Käufer tritt hiermit jegliche Ansprüche gegen einen Dritten in Bezug auf die für die Waren fälligen Gelder ab, und das Unternehmen wird dem Käufer alle Gelder, die von dem Dritten erhalten werden, nach Abzug der fälligen Beträge für die vom Unternehmen gelieferten Waren in Rechnung stellen der Käufer.
5. Wird die Ware an Gebäude oder Anlagen oder Maschinen des Käufers angeschlossen, so erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Ware dadurch nicht zu Einrichtungsgegenständen oder Bestandteilen von Maschinen oder Anlagen werden soll, sondern die Ware als bewegliche Sache verbleibt und von den Gebäuden oder Anlagen oder Maschinen trennbar sein.

LIEFERUNGEN

1. Liefertermine sind nur Schätzungen und das Unternehmen wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um diese einzuhalten. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Verluste, Strafen oder Schäden, die direkt oder indirekt durch verspätete Lieferungen verursacht werden und in keinem Fall ein Grund für die Ablehnung der Ware oder den Rücktritt vom Vertrag sind.

2. Alle Angebote von Waren ab Lager erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Waren zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch das Unternehmen unverkauft sind.

3. Wenn der Käufer eine regelmäßige Lieferung vorschreibt, muss der endgültige voraussichtliche Liefertermin innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme der Bestellung durch das Unternehmen liegen.

4. Ist für die Lieferung eine Lieferfrist angegeben und wird diese nicht im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen verlängert, so nimmt der Käufer die Lieferung innerhalb dieser Frist ab.

5. Wenn die Lieferung der Ware auf Wunsch des Käufers verzögert wird oder der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Ware entgegenzunehmen, ist das Unternehmen berechtigt, dem Käufer die tatsächlichen oder geschätzten Kosten für die Lagerung dieser Ware zu berechnen, unabhängig davon, ob sie bei eigenen Räumlichkeiten und unbeschadet sonstiger Ansprüche.

6. Das Unternehmen haftet nicht für Kostenverluste oder Schäden, die durch Verzögerung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung entstehen, die direkt oder indirekt durch Ausfall oder Nichtverfügbarkeit von Anlagen oder Maschinen, Ausfall von Rohstoffen oder Rohstofflieferungen, Unfähigkeit zur Beschaffung ausreichende Arbeitskräfte oder ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.

7. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und im Rahmen einer Bestellung gelieferte Waren in Rechnung zu stellen.

BESCHÄDIGTE GÜTER

1.Wenn eine der Waren in wesentlicher Hinsicht mangelhaft ist und der Käufer die Lieferung der mangelhaften Waren rechtmäßig verweigert und dem Unternehmen diesen Mangel innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitteilt, wird das Unternehmen nach seiner Wahl:
Reparieren Sie die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers; oder die mangelhaften Waren innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers ersetzen; oder dem Käufer den Preis für die mangelhaften Waren (oder gegebenenfalls Teile davon) zu erstatten;
das Unternehmen übernimmt diesbezüglich keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens dürfen keine Waren an das Unternehmen zurückgegeben werden.
Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die durch normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Unterwerfung unter ungewöhnliche Bedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers (ob mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Änderung der Waren ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens oder andere Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder Dritter.

Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sofern die Waren nicht im Rahmen eines Verbraucherverkaufs verkauft werden, sind alle gesetzlich oder allgemein gesetzlich implizierten Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

VERTRAGSAUSLEGUNG

1. Alle Verträge über den Verkauf von Waren werden in Übereinstimmung mit englischem Recht ausgelegt und beide Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Jegliche Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware.

2. Das Unternehmen haftet nicht aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder anderen Bedingungen oder Verpflichtungen nach dem Common Law oder gemäß den ausdrücklichen Bedingungen des Vertrages (oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte, besondere oder Folgeschäden, Schäden, Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche (ob durch Bedienstete oder Vertreter des Unternehmens oder auf andere Weise verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren und Dienstleistungen ergeben.

3. Alle gesetzlich oder allgemein geltenden Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Abschnitts Severance des Sale of Goods Act 1979) sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

4.Der Käufer stellt das Unternehmen von allen Schäden, Kosten, Ansprüchen und Aufwendungen frei, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Geräten (einschließlich der von Dritten) durch den Käufer, seine Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.

5. Wenn der Käufer aus zwei oder mehr Personen besteht, bedeutet dieser Ausdruck durchgängig diese zwei oder mehr Personen und jede oder jede von ihnen.

6. Alle Verpflichtungen eines solchen Käufers sind Gesamtschulden dieser Personen.

7. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nicht und wird nicht als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen, wenn eine der Verpflichtungen des Unternehmens verspätet oder nicht erfüllt wird, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf Gründe, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.

8. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Klausel:

9. Die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrags ist auf den Vertragspreis beschränkt; und

10. Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Käufer nicht für reinen Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Verlust des Firmenwertes oder sonstiges, in jedem Fall direkt, indirekt oder Folgeschäden, oder Ansprüche auf Folgeschadenersatz (wie auch immer verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben. Alle Aufwendungen, die der Gesellschaft bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen.

HÖHERE GEWALT

1. Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegt. Zu diesen Ursachen zählen unter anderem: Stromausfall, Ausfall des Internetdienstanbieters, Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Terrorakte, Kriegshandlungen, behördliche Maßnahmen oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Reichweite liegt Kontrolle der betreffenden Partei.

VERZICHT

1. Die Parteien vereinbaren, dass kein Versäumnis einer der Parteien, die Erfüllung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages durchzusetzen, einen Verzicht auf das Recht darstellt, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung später durchzusetzen. Ein solches Versäumnis gilt nicht als Verzicht auf eine vorhergehende oder nachfolgende Verletzung und stellt keinen fortwährenden Verzicht dar.

ABSCHLUSS

1. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sind, diese Bestimmungen als vom Rest dieser Bedingungen getrennt betrachtet werden und Bedingungen (und im weiteren Sinne der Vertrag). Der Rest und der Vertrag sind gültig und durchsetzbar.

HINWEISE

1. Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Mitteilungen, Bestätigungen, Vollmachten oder Vereinbarungen, die im Vertrag erforderlich oder auf die Bezug genommen wird, müssen schriftlich erfolgen und der Partei, für die sie bestimmt ist, an ihrem Sitz oder Hauptsitz oder ihrer letzten bekannten Anschrift übermittelt werden und von Einschreiben oder eingeschriebene Zustellung per Post oder Telefax und gilt fünf Tage nach dem Datum der Aufgabe bzw je nachdem.

RECHT UND GERICHTSSTAND

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag (einschließlich aller nichtvertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit verbunden sind) unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

2. Alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Ansprüche zwischen den Parteien in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag (einschließlich aller daraus resultierenden oder damit verbundenen außervertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen) fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales .